Hunde und Katzen bei Hitze

 

Katze liegt auf einer Wiese im Schatten.

Bei steigenden Temperaturen und zunehmender Sonneneinstrahlung sollten Halter ihre Tiere besonders gut beobachten, um eventuelle Veränderungen im Verhalten sofort feststellen und entsprechend schnell reagieren zu können.

Spaziergänge und sportliche Betätigungen mit dem Hund sollten in die Morgen- und Abendstunden verlegt werden, wenn die Temperaturen gemäßigter sind. Andernfalls können – vor allem bei älteren Tieren – Kreislaufprobleme auftreten. Zur Sicherheit den Boden, insbesondere heißen Asphalt, mit der eigenen Handfläche testen, damit der Hund sich nicht seine empfindlichen Pfoten verbrennt. Auch Hunde können auf unbehaarten Stellen einen Sonnenbrand bekommen, deshalb sollten sie nicht zu kurz geschoren werden. Ausreichend Trinkwasser muss den Tieren immer zur Verfügung stehen. Mineralwasser mit Kohlensäure eignet sich allerdings nicht. Ideal ist es, wenn die Mitbewohner auf vier Pfoten selbst entscheiden können, wann sie in der Wohnung, im Keller, auf dem Balkon oder im Garten ein kühles Plätzchen aufsuchen, an dem für sie angenehme Temperaturen herrschen.

Auch Katzen sollten immer die Möglichkeit haben, sich in den Schatten zurückzuziehen. Tieren, die keinen Zugang ins Freie haben, sollte in der Wohnung oder im Haus ein kühler Platz zur Verfügung stehen. Es können auch feuchte Handtücher aufgehangen werden.

Hitzschlag erkennen

Starkes Hecheln und Unruhe sind bei Hunden oft erste Anzeichen von Überhitzung. Lebensgefährliche Kreislaufprobleme können sich durch stark gerötete oder sehr blasse Schleimhäute, flache Atmung, verlangsamte Reaktionen und apathisches Verhalten äußern. Dringende Warnsignale sind auch: Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen, Zittern und schließlich Bewusstlosigkeit.

Erste Anzeichen eines Hitzschlags erkennt man bei Katzen daran, dass sie unruhig auf und ab gehen, Herzschlag und Körpertemperatur sich erhöhen oder die Tiere stark hechelnd auf dem Bauch liegen. Wenn Symptome auftreten, die auf einen Hitzeschlag deuten, ist so schnell wie möglich ein Tierarzt aufzusuchen.

 

Hund nicht im Auto lassen!

 

Ein Hund sitzt im geschlossenen Auto.

Das Auto kann für Hunde zur tödlichen Falle werden: Sauerstoffmangel, Übelkeit, Kreislaufprobleme und Kreislaufversagen führen im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres. Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos und verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Es reicht nicht aus, den Wagen im Schatten abzustellen. Selbst, wer nur eben beim Nachbarn hereinschauen möchte, kann aufgehalten werden. Die Sonne wandert und schon wird es im Inneren des Wagens höllisch heiß. Auch bei bedecktem Himmel wird es in einem Auto rasch zu warm. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Auto warten müssen.

Im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde und Katzen nicht durch Schwitzen über die Haut Kühlung verschaffen und sind deshalb gegenüber Hitze sehr empfindlich.

Passanten, die ein Tier in Not bemerken, sollten umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Allerdings muss nachweislich nach ihnen gesucht werden. Die Feuerwehr hat per Gesetz nicht die gleiche Befugnis das Auto zu öffnen wie die Polizei.

 

Transport von Hunden und Katzen

 

In einem Transporter sollten Tiere nur während der Fahrt untergebracht werden, da es darin bei erhöhten Außentemperaturen - selbst im Schatten - zu einer extremen Wärmeentwicklung kommen kann. Sobald das Fahrzeug abgestellt wird, müssen die Tiere das Fahrzeug verlassen können. Die Nutzung einer Klimaanlage bzw. die Installation von Ventilatoren in einem Transporter ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber sicherlich sehr sinnvoll, um einem Hitzestau bei längeren Fahrten bzw. im Stau vorzubeugen.

Lange Autofahrten sollten beim Fehlen einer Klimaanlage an heißen Tagen in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden.

Für sein unverantwortliches Verhalten kann der Tierhalter nach §17 Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden - mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe.