TIERÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND                        

UNTERFRANKEN                                                        

KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS                    



Presseinformation

Bad Kissingen, 27.02.2024

 

Gute Nachrichten für Tierbesitzer – TBV Unterfranken jetzt auch mit

Notfalltelefon!

 

Tiere werden auch am Wochenende krank. Um den Tierhaltern bei einem Notfall möglichst schnell weiter zu helfen, hat sich der Tierärztliche Bezirksverband Unterfranken (TBV) dazu entschlossen, eine zentrale Notdienst-Telefonnummer für Wochenenden und Feiertage einzurichten. So kann schnell erfragt werden, welche Praxis dienstbereit ist und das Suchen in der Zeitung oder auf der Webseite entfällt.

 

Die Nummer lautet: 01805 00 96 82 

 

Bei Anruf erfolgt eine Ansage, die darüber informiert, welche Praxen in Unterfranken aufgeteilt in Bezirke, zum entsprechenden Datum einen Notdienst für Kleintiere anbieten. Alle Anrufe sind kostenpflichtig und werden mit 14 ct aus dem Festnetz und 42 ct aus den mobilen Netzen in Rechnung gestellt.

 

Die drei Bezirke sind:

Bad Kissingen / Rhön Grabfeld

Schweinfurt / Hassberge

Würzburg / Kitzingen / Main-Spessart

 

Die Telefon-Nummer ist auch auf der Webseite des TBV Unterfranken unter  www.tbv- unterfranken.de zu finden. Zusätzlich sind unter der Rubrik „Notfalldienste“ auch die Praxen, geordnet nach Bezirken gelistet, die an den entsprechenden Wochenenden und Feiertagen einen Kleintier-Notdienst anbieten.

 

Dieser Notdienst, den die Tierärztinnen und Tierärzte leisten, ist ein freiwilliges Engagement, das zusätzlich zu den übrigen Arbeitszeiten geleistet wird. Die Notdienstzeit beginnt am Samstag um 8.00 Uhr und endet Montag um 8.00 Uhr, wobei am Samstagvormittag die regulären Sprechstunden zu besuchen sind, soweit sie von den behandelnden Tierärztinnen und Tierärzten vorgehalten werden. Beim Besuch der regulären Sprechstunde fällt dann auch keine Notdienstgebühr an.

Melden Sie sich im Fall der Inanspruchnahme des Notdienstes bitte immer telefonisch bei der diensthabenden Praxis an und bewahren Sie Ruhe. Notdienstbereitschaft heißt nicht, dass auf jeden Fall diensthabende Personen in den Praxisräumen sind. Das Telefonat im Vorfeld ist daher zwingend notwendig.

 

Bei jeder Inanspruchnahme des Notdienstes sollten die Tierhalterinnen und Tierhalter berücksichtigen, dass laut Gebührenordnung für Tierärzte zwingend eine Notdienstgebühr von 50€ + MwSt. sowie zusätzlich erhöhte Behandlungsgebühren anfallen.

 

Bitte denken Sie daran: der Notfalldienst sollte nur Notfällen vorbehalten sein! Dies gilt, wenn Ihr Tier einen Unfall oder eine lebensbedrohliche Erkrankung hat oder unter starken Schmerzen leidet. Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern.